Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
 
 
 
 
 

Johann Troppacher – The Haunzz Fishing: Die AGB werden von Ihnen bei der Buchung einer Guidingtour anerkannt und sollten sorgfältig durchgelesen werden. Im Zuge der Buchung werden die AGB akzeptiert und sind Bestandteil des Vertrages.

Johann Troppacher – The Haunzz Fishing: Die AGB werden von Ihnen bei der Buchung einer Guidingtour anerkannt und sollten sorgfältig durchgelesen werden. Im Zuge der Buchung werden die AGB akzeptiert und sind Bestandteil des Vertrages.

Johann Troppacher – The Haunzz Fishing: Die AGB werden von Ihnen bei der Buchung einer Guidingtour anerkannt und sollten sorgfältig durchgelesen werden. Im Zuge der Buchung werden die AGB akzeptiert und sind Bestandteil des Vertrages.

 
 
 

1. Zustandekommen des Vertrages

1. Zustandekommen des Vertrages

1. Zustandekommen des Vertrages

 

Der Vertrag kommt in der Regel durch eine online Buchung zustande. Es erfolgt zunächst unverbindlich die Reservierung des Termins. Nach Erhalt der Rechnung und erfolgter Bezahlung ist die Vereinbarung verbindlich und der Vertrag rechtswirksam.

Der Vertrag kommt in der Regel durch eine online Buchung zustande. Es erfolgt zunächst unverbindlich die Reservierung des Termins. Nach Erhalt der Rechnung und erfolgter Bezahlung ist die Vereinbarung verbindlich und der Vertrag rechtswirksam.

Der Vertrag kommt in der Regel durch eine online Buchung zustande. Es erfolgt zunächst unverbindlich die Reservierung des Termins. Nach Erhalt der Rechnung und erfolgter Bezahlung ist die Vereinbarung verbindlich und der Vertrag rechtswirksam.

 
 

2. Leistungen

2. Leistungen

2. Leistungen

 

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen von Johann Troppacher ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung gemäß der allgemeinen Informationen auf der Webseite von Johann Troppacher.

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen von Johann Troppacher ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung gemäß der allgemeinen Informationen auf der Webseite von Johann Troppacher.

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen von Johann Troppacher ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung gemäß der allgemeinen Informationen auf der Webseite von Johann Troppacher.

 
 

3. Zahlung

3. Zahlung

3. Zahlung

 

Nach erfolgter online Buchung erhält der Vertragspartner eine Rechnung via Email. Diese Rechnung ist zugleich die Buchungsbestätigung. Erst nach erfolgter Bezahlung (Anzahlung oder Gesamtbetrag, je nach Vereinbarung) ist die Vereinbarung verbindlich und der Vertrag rechtswirksam. Eine Anzahlung in der Höhe von 50 % des Gesamtpreises ist sofort (innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung) zu überweisen. Der Restbetrag soll spätestens 30 Tage vor Tourbeginn überwiesen werden. Der Vertragspartner erhält eine separate Rechnung. Bei Buchungen über das automatisierte online Buchungssystem ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

Nach erfolgter online Buchung erhält der Vertragspartner eine Rechnung via Email. Diese Rechnung ist zugleich die Buchungsbestätigung. Erst nach erfolgter Bezahlung (Anzahlung oder Gesamtbetrag, je nach Vereinbarung) ist die Vereinbarung verbindlich und der Vertrag rechtswirksam. Eine Anzahlung in der Höhe von 50 % des Gesamtpreises ist sofort (innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung) zu überweisen. Der Restbetrag soll spätestens 30 Tage vor Tourbeginn überwiesen werden. Der Vertragspartner erhält eine separate Rechnung. Bei Buchungen über das automatisierte online Buchungssystem ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

Nach erfolgter online Buchung erhält der Vertragspartner eine Rechnung via Email. Diese Rechnung ist zugleich die Buchungsbestätigung. Erst nach erfolgter Bezahlung (Anzahlung oder Gesamtbetrag, je nach Vereinbarung) ist die Vereinbarung verbindlich und der Vertrag rechtswirksam. Eine Anzahlung in der Höhe von 50 % des Gesamtpreises ist sofort (innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung) zu überweisen. Der Restbetrag soll spätestens 30 Tage vor Tourbeginn überwiesen werden. Der Vertragspartner erhält eine separate Rechnung. Bei Buchungen über das automatisierte online Buchungssystem ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

 
 

4. Rücktritt des Vertragspartners

4. Rücktritt des Vertragspartners

4. Rücktritt des Vertragspartners

 

Der Vertragspartner kann bis 30 Tage vor Tourbeginn vom Vertrag zurücktreten und es erfolgt eine 100 %ige Gutschrift für einen Ersatztermin. Ab dem 29. Tag erfolgt eine 50 %ige Rücktrittspauschale wiederum in Form einer Gutschrift. Ab dem 9. Tag hat der Vertragspartner keinerlei Ansprüche auf eine Rückvergütung. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt generell keine Rückvergütung.

Der Vertragspartner kann bis 30 Tage vor Tourbeginn vom Vertrag zurücktreten und es erfolgt eine 100 %ige Gutschrift für einen Ersatztermin. Ab dem 29. Tag erfolgt eine 50 %ige Rücktrittspauschale wiederum in Form einer Gutschrift. Ab dem 9. Tag hat der Vertragspartner keinerlei Ansprüche auf eine Rückvergütung. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt generell keine Rückvergütung.

Der Vertragspartner kann bis 30 Tage vor Tourbeginn vom Vertrag zurücktreten und es erfolgt eine 100 %ige Gutschrift für einen Ersatztermin. Ab dem 29. Tag erfolgt eine 50 %ige Rücktrittspauschale wiederum in Form einer Gutschrift. Ab dem 9. Tag hat der Vertragspartner keinerlei Ansprüche auf eine Rückvergütung. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt generell keine Rückvergütung.

 
 

5. Umbuchungen

5. Umbuchungen

5. Umbuchungen

 

Hat der Vertragspartner nach Vertragsabschluss Änderungswünsche hinsichtlich des Termins, entsteht Johann Troppacher in der Regel derselbe Verdienstentgang wie bei einem Rücktritt. Es bestehen daher dieselben Bedingungen wie in Punkt 4. Eine Umbuchung durch den Vertragspartner ist nur in schriftlicher Form gültig.

Hat der Vertragspartner nach Vertragsabschluss Änderungswünsche hinsichtlich des Termins, entsteht Johann Troppacher in der Regel derselbe Verdienstentgang wie bei einem Rücktritt. Es bestehen daher dieselben Bedingungen wie in Punkt 4. Eine Umbuchung durch den Vertragspartner ist nur in schriftlicher Form gültig.

Hat der Vertragspartner nach Vertragsabschluss Änderungswünsche hinsichtlich des Termins, entsteht Johann Troppacher in der Regel derselbe Verdienstentgang wie bei einem Rücktritt. Es bestehen daher dieselben Bedingungen wie in Punkt 4. Eine Umbuchung durch den Vertragspartner ist nur in schriftlicher Form gültig.

 
 

6. Ersatzteilnehmer

6. Ersatzteilnehmer

6. Ersatzteilnehmer

 

Es steht dem Vertragspartner frei, sich unter Umständen durch einen Ersatzteilnehmer ersetzen zu lassen. Allerdings kann Johann Troppacher dem Eintritt dieser Ersatzperson jederzeit widersprechen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften der ursprüngliche Vertragspartner wie auch die Ersatzperson gleichwertig als Gesamtschuldner für den Gesamtpreis des Vertrages.

Es steht dem Vertragspartner frei, sich unter Umständen durch einen Ersatzteilnehmer ersetzen zu lassen. Allerdings kann Johann Troppacher dem Eintritt dieser Ersatzperson jederzeit widersprechen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften der ursprüngliche Vertragspartner wie auch die Ersatzperson gleichwertig als Gesamtschuldner für den Gesamtpreis des Vertrages.

Es steht dem Vertragspartner frei, sich unter Umständen durch einen Ersatzteilnehmer ersetzen zu lassen. Allerdings kann Johann Troppacher dem Eintritt dieser Ersatzperson jederzeit widersprechen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften der ursprüngliche Vertragspartner wie auch die Ersatzperson gleichwertig als Gesamtschuldner für den Gesamtpreis des Vertrages.

 
 

7. Rücktritt bzw. Kündigung durch Johann Troppacher

7. Rücktritt bzw. Kündigung durch Johann Troppacher

7. Rücktritt bzw. Kündigung durch Johann Troppacher

 

Werden die vereinbarten Zahlungsfristen durch den Vertragspartner nicht eingehalten, so ist Johann Troppacher berechtigt vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.

Werden die vereinbarten Zahlungsfristen durch den Vertragspartner nicht eingehalten, so ist Johann Troppacher berechtigt vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.

Werden die vereinbarten Zahlungsfristen durch den Vertragspartner nicht eingehalten, so ist Johann Troppacher berechtigt vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.

 
 

8. Abbruch der Guidingtour

8. Abbruch der Guidingtour

8. Abbruch der Guidingtour

 

Der Vertragspartner gibt generell sein Einverständnis, aus Sicherheitsgründen allen Aufforderungen und Anweisungen von Johann Troppacher während der Tour Folge zu leisten. Johann Troppacher kann die Guidingtour jederzeit abbrechen, sollte der Vertragspartner die Durchführung der Tour nachhaltig stören und/oder sollte er sich nicht an die Regeln zur Benutzung des Leihbootes (s. Punkt 11) halten und/oder seine eigene Sicherheit bzw. die Sicherheit von anderen Personen gefährden. Unter anderem kann dies bei übermäßigem Alkoholkonsum der Fall sein. Johann Troppacher kann die Tour auch abbrechen wenn der Vertragspartner eine strafbare Handlung begeht. Bei Abbruch der Guidingtour von Johann Troppacher aufgrund einer der hier angeführten Gründen erfolgt keinerlei Rückvergütung.

Der Vertragspartner gibt generell sein Einverständnis, aus Sicherheitsgründen allen Aufforderungen und Anweisungen von Johann Troppacher während der Tour Folge zu leisten. Johann Troppacher kann die Guidingtour jederzeit abbrechen, sollte der Vertragspartner die Durchführung der Tour nachhaltig stören und/oder sollte er sich nicht an die Regeln zur Benutzung des Leihbootes (s. Punkt 11) halten und/oder seine eigene Sicherheit bzw. die Sicherheit von anderen Personen gefährden. Unter anderem kann dies bei übermäßigem Alkoholkonsum der Fall sein. Johann Troppacher kann die Tour auch abbrechen wenn der Vertragspartner eine strafbare Handlung begeht. Bei Abbruch der Guidingtour von Johann Troppacher aufgrund einer der hier angeführten Gründen erfolgt keinerlei Rückvergütung.

Der Vertragspartner gibt generell sein Einverständnis, aus Sicherheitsgründen allen Aufforderungen und Anweisungen von Johann Troppacher während der Tour Folge zu leisten. Johann Troppacher kann die Guidingtour jederzeit abbrechen, sollte der Vertragspartner die Durchführung der Tour nachhaltig stören und/oder sollte er sich nicht an die Regeln zur Benutzung des Leihbootes (s. Punkt 11) halten und/oder seine eigene Sicherheit bzw. die Sicherheit von anderen Personen gefährden. Unter anderem kann dies bei übermäßigem Alkoholkonsum der Fall sein. Johann Troppacher kann die Tour auch abbrechen wenn der Vertragspartner eine strafbare Handlung begeht. Bei Abbruch der Guidingtour von Johann Troppacher aufgrund einer der hier angeführten Gründen erfolgt keinerlei Rückvergütung.

 
 

9. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

9. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

9. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchführbarkeit der Guidingtouren am Po stark vom Wettergeschehen abhängig ist. Johann Troppacher muss die gültigen Sicherheitsbestimmungen zugunsten des Vertragspartners in pflichtgemäßem Ermessen beachten. Sollte es aufgrund von Hochwasser, Windbedingungen, Wetterwarnungen oder anderen Ereignissen zu einem Ausfall der Guidingtour kommen, bestehen keine Ansprüche auf Rückvergütung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchführbarkeit der Guidingtouren am Po stark vom Wettergeschehen abhängig ist. Johann Troppacher muss die gültigen Sicherheitsbestimmungen zugunsten des Vertragspartners in pflichtgemäßem Ermessen beachten. Sollte es aufgrund von Hochwasser, Windbedingungen, Wetterwarnungen oder anderen Ereignissen zu einem Ausfall der Guidingtour kommen, bestehen keine Ansprüche auf Rückvergütung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchführbarkeit der Guidingtouren am Po stark vom Wettergeschehen abhängig ist. Johann Troppacher muss die gültigen Sicherheitsbestimmungen zugunsten des Vertragspartners in pflichtgemäßem Ermessen beachten. Sollte es aufgrund von Hochwasser, Windbedingungen, Wetterwarnungen oder anderen Ereignissen zu einem Ausfall der Guidingtour kommen, bestehen keine Ansprüche auf Rückvergütung.

 
 

10. Nutzungsrechte für Fotografien

10. Nutzungsrechte für Fotografien

10. Nutzungsrechte für Fotografien

 

Der Vertragspartner stimmt zu, die Rechte an während der Guidingtour gefertigten Fotografien an Johann Troppacher abzutreten. Johann Troppacher erhält zeitlich und räumlich unbegrenzt alle Nutzungsrechte für die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die für die Webseite, Werbedrucksachen und andere Marketingzwecke von Johann Troppacher genutzt werden können. Johann Troppacher erhält auch von sämtlichen Mitfahrern zeitlich und räumlich unbegrenzt alle Nutzungsrechte für die Veröffentlichung der Fotos und Videos. Der Vertragspartner verpflichtet sich hiermit dazu, seine Mitfahrer über diesen Sachverhalt aufzuklären. Der Vertragspartner (und Mitfahrer) kann der Abtretung der Nutzungsrechte nur durch eine schriftliche Erklärung, die vor Tourbeginn bei Johann Troppacher eingegangen sein muss, widersprechen.

Der Vertragspartner stimmt zu, die Rechte an während der Guidingtour gefertigten Fotografien an Johann Troppacher abzutreten. Johann Troppacher erhält zeitlich und räumlich unbegrenzt alle Nutzungsrechte für die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die für die Webseite, Werbedrucksachen und andere Marketingzwecke von Johann Troppacher genutzt werden können. Johann Troppacher erhält auch von sämtlichen Mitfahrern zeitlich und räumlich unbegrenzt alle Nutzungsrechte für die Veröffentlichung der Fotos und Videos. Der Vertragspartner verpflichtet sich hiermit dazu, seine Mitfahrer über diesen Sachverhalt aufzuklären. Der Vertragspartner (und Mitfahrer) kann der Abtretung der Nutzungsrechte nur durch eine schriftliche Erklärung, die vor Tourbeginn bei Johann Troppacher eingegangen sein muss, widersprechen.

Der Vertragspartner stimmt zu, die Rechte an während der Guidingtour gefertigten Fotografien an Johann Troppacher abzutreten. Johann Troppacher erhält zeitlich und räumlich unbegrenzt alle Nutzungsrechte für die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die für die Webseite, Werbedrucksachen und andere Marketingzwecke von Johann Troppacher genutzt werden können. Johann Troppacher erhält auch von sämtlichen Mitfahrern zeitlich und räumlich unbegrenzt alle Nutzungsrechte für die Veröffentlichung der Fotos und Videos. Der Vertragspartner verpflichtet sich hiermit dazu, seine Mitfahrer über diesen Sachverhalt aufzuklären. Der Vertragspartner (und Mitfahrer) kann der Abtretung der Nutzungsrechte nur durch eine schriftliche Erklärung, die vor Tourbeginn bei Johann Troppacher eingegangen sein muss, widersprechen.

 
 

11. Benutzung der Boote

11. Benutzung der Boote

11. Benutzung der Boote

 

Sämtliche während des Aufenthaltes eintretenden Beschädigungen an Booten, Stegen, Angelausrüstung oder sonstigen vor Ort befindlichen Gegenständen sind vor Ort in bar zu ersetzen. Eventuell eintretende Folgeschäden gehen auch zu Lasten des Vertragspartners und werden in Rechnung gestellt. Der Mieter bestätigt mit Unterzeichnung des Mietvertrages vor Ort die allgemeinen Miet- und Nutzungsbedingungen gelesen zu haben. Insbesondere gilt dies für den Bootsverkehr, Fahrregeln, Bootsbedienung und das Fischereigesetz der Region Lombardei (FIPSAS), welches Sie im Gäste-Container finden. Alle Leihboote sind haftpflichtversichert. Für Schäden oder Diebstahl an Booten oder der Ausrüstung haften Sie selbst! Folgende Regeln sind außerdem zu beachten:
Nächtliche Bootsfahrten sind verboten. Achten Sie auf andere Boote und auf Personen am Ufer. Bei großen Booten ins Flachwasser wechseln. In der Fahrrinne ist das Ankern verboten. Bei parkenden Booten immer den Motor hochtrimmen. Keine Steine von den Dämmen entfernen, Pflastersteine sind vor Ort erhältlich. Bei Gewitter, Sturm, Starkregen das Angeln einstellen. Sicherheitsausrüstung (Paddel, Schwimmringe etc.) immer im Boot aufbewahren. Die Boote müssen immer sicher am Steg befestigt werden (Bug zur Strömung). Auf dem Fluss Po ist das Tragen einer Schwimmweste verpflichtend. Das Steuern eines Motorbootes unter Alkohl- und/oder Drogeneinfluss ist verboten. Beachten Sie die Verkehrsschilder am Ufer. Fahren Sie mit angepasster Geschwindigkeit. Das Boot immer mit dem Bug in Richtung Strömung verankern und auf Treibgut achten. Die Leihboote dürfen nicht selbst betankt werden. Die Benutzung eines Gaskühlschrankes ist am Boot verboten, es besteht Explosionsgefahr.

Sämtliche während des Aufenthaltes eintretenden Beschädigungen an Booten, Stegen, Angelausrüstung oder sonstigen vor Ort befindlichen Gegenständen sind vor Ort in bar zu ersetzen. Eventuell eintretende Folgeschäden gehen auch zu Lasten des Vertragspartners und werden in Rechnung gestellt. Der Mieter bestätigt mit Unterzeichnung des Mietvertrages vor Ort die allgemeinen Miet- und Nutzungsbedingungen gelesen zu haben. Insbesondere gilt dies für den Bootsverkehr, Fahrregeln, Bootsbedienung und das Fischereigesetz der Region Lombardei (FIPSAS), welches Sie im Gäste-Container finden. Alle Leihboote sind haftpflichtversichert. Für Schäden oder Diebstahl an Booten oder der Ausrüstung haften Sie selbst! Folgende Regeln sind außerdem zu beachten:
Nächtliche Bootsfahrten sind verboten. Achten Sie auf andere Boote und auf Personen am Ufer. Bei großen Booten ins Flachwasser wechseln. In der Fahrrinne ist das Ankern verboten. Bei parkenden Booten immer den Motor hochtrimmen. Keine Steine von den Dämmen entfernen, Pflastersteine sind vor Ort erhältlich. Bei Gewitter, Sturm, Starkregen das Angeln einstellen. Sicherheitsausrüstung (Paddel, Schwimmringe etc.) immer im Boot aufbewahren. Die Boote müssen immer sicher am Steg befestigt werden (Bug zur Strömung). Auf dem Fluss Po ist das Tragen einer Schwimmweste verpflichtend. Das Steuern eines Motorbootes unter Alkohl- und/oder Drogeneinfluss ist verboten. Beachten Sie die Verkehrsschilder am Ufer. Fahren Sie mit angepasster Geschwindigkeit. Das Boot immer mit dem Bug in Richtung Strömung verankern und auf Treibgut achten. Die Leihboote dürfen nicht selbst betankt werden. Die Benutzung eines Gaskühlschrankes ist am Boot verboten, es besteht Explosionsgefahr.

Sämtliche während des Aufenthaltes eintretenden Beschädigungen an Booten, Stegen, Angelausrüstung oder sonstigen vor Ort befindlichen Gegenständen sind vor Ort in bar zu ersetzen. Eventuell eintretende Folgeschäden gehen auch zu Lasten des Vertragspartners und werden in Rechnung gestellt. Der Mieter bestätigt mit Unterzeichnung des Mietvertrages vor Ort die allgemeinen Miet- und Nutzungsbedingungen gelesen zu haben. Insbesondere gilt dies für den Bootsverkehr, Fahrregeln, Bootsbedienung und das Fischereigesetz der Region Lombardei (FIPSAS), welches Sie im Gäste-Container finden. Alle Leihboote sind haftpflichtversichert. Für Schäden oder Diebstahl an Booten oder der Ausrüstung haften Sie selbst! Folgende Regeln sind außerdem zu beachten:
Nächtliche Bootsfahrten sind verboten. Achten Sie auf andere Boote und auf Personen am Ufer. Bei großen Booten ins Flachwasser wechseln. In der Fahrrinne ist das Ankern verboten. Bei parkenden Booten immer den Motor hochtrimmen. Keine Steine von den Dämmen entfernen, Pflastersteine sind vor Ort erhältlich. Bei Gewitter, Sturm, Starkregen das Angeln einstellen. Sicherheitsausrüstung (Paddel, Schwimmringe etc.) immer im Boot aufbewahren. Die Boote müssen immer sicher am Steg befestigt werden (Bug zur Strömung). Auf dem Fluss Po ist das Tragen einer Schwimmweste verpflichtend. Das Steuern eines Motorbootes unter Alkohl- und/oder Drogeneinfluss ist verboten. Beachten Sie die Verkehrsschilder am Ufer. Fahren Sie mit angepasster Geschwindigkeit. Das Boot immer mit dem Bug in Richtung Strömung verankern und auf Treibgut achten. Die Leihboote dürfen nicht selbst betankt werden. Die Benutzung eines Gaskühlschrankes ist am Boot verboten, es besteht Explosionsgefahr.

 
 

12. Haftung für Minderjährige

12. Haftung für Minderjährige

12. Haftung für Minderjährige

 

Vertragspartner haften für Minderjährige in ihrer Begleitung für welche Sie die Obhuts- und Aufsichtspflichten haben.

Vertragspartner haften für Minderjährige in ihrer Begleitung für welche Sie die Obhuts- und Aufsichtspflichten haben.

Vertragspartner haften für Minderjährige in ihrer Begleitung für welche Sie die Obhuts- und Aufsichtspflichten haben.

 
 

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

 

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen müssen vom Vertragspartner innerhalb eines Monats nach Beendigung der Guidingtour schriftlich gegenüber Johann Troppacher geltend gemacht werden. Die Verjährung richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und beginnt mit dem Tag, an dem die Guidingtour lt. Vertrag enden sollte.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen müssen vom Vertragspartner innerhalb eines Monats nach Beendigung der Guidingtour schriftlich gegenüber Johann Troppacher geltend gemacht werden. Die Verjährung richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und beginnt mit dem Tag, an dem die Guidingtour lt. Vertrag enden sollte.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen müssen vom Vertragspartner innerhalb eines Monats nach Beendigung der Guidingtour schriftlich gegenüber Johann Troppacher geltend gemacht werden. Die Verjährung richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und beginnt mit dem Tag, an dem die Guidingtour lt. Vertrag enden sollte.

 
 

14. Haftung

14. Haftung

14. Haftung

 

Der Vertragspartner verzichtet automatisch auf alle Gewährleistungsansprüche gegen Johann Troppacher. Die angebotene Guidingtour kann nur auf eigene Gefahr gebucht und durchgeführt werden. Im Falle eines Unfalls können keine Schadensersatzansprüche des Vertragspartners und/oder Dritter Personen geltend gemacht werden. Der Vertragspartner ist während der Guidingtour bzw. während der Nutzung des Leihbootes dazu verpflichtet eine Schwimmweste zu tragen. Sollte der Vertragspartner auf das Tragen einer Schwimmweste verzichten, übernimmt Johann Troppacher keinerlei Haftung. Johann Troppacher übernimmt keine Haftung für den Verlust oder den Bruch von Sachen des Vertragspartners. Der Vertragspartner gibt generell sein Einverständnis, aus Sicherheitsgründen allen Aufforderungen und Anweisungen von Johann Troppacher Folge zu leisten (s. Punkt 8).

Der Vertragspartner verzichtet automatisch auf alle Gewährleistungsansprüche gegen Johann Troppacher. Die angebotene Guidingtour kann nur auf eigene Gefahr gebucht und durchgeführt werden. Im Falle eines Unfalls können keine Schadensersatzansprüche des Vertragspartners und/oder Dritter Personen geltend gemacht werden. Der Vertragspartner ist während der Guidingtour bzw. während der Nutzung des Leihbootes dazu verpflichtet eine Schwimmweste zu tragen. Sollte der Vertragspartner auf das Tragen einer Schwimmweste verzichten, übernimmt Johann Troppacher keinerlei Haftung. Johann Troppacher übernimmt keine Haftung für den Verlust oder den Bruch von Sachen des Vertragspartners. Der Vertragspartner gibt generell sein Einverständnis, aus Sicherheitsgründen allen Aufforderungen und Anweisungen von Johann Troppacher Folge zu leisten (s. Punkt 8).

Der Vertragspartner verzichtet automatisch auf alle Gewährleistungsansprüche gegen Johann Troppacher. Die angebotene Guidingtour kann nur auf eigene Gefahr gebucht und durchgeführt werden. Im Falle eines Unfalls können keine Schadensersatzansprüche des Vertragspartners und/oder Dritter Personen geltend gemacht werden. Der Vertragspartner ist während der Guidingtour bzw. während der Nutzung des Leihbootes dazu verpflichtet eine Schwimmweste zu tragen. Sollte der Vertragspartner auf das Tragen einer Schwimmweste verzichten, übernimmt Johann Troppacher keinerlei Haftung. Johann Troppacher übernimmt keine Haftung für den Verlust oder den Bruch von Sachen des Vertragspartners. Der Vertragspartner gibt generell sein Einverständnis, aus Sicherheitsgründen allen Aufforderungen und Anweisungen von Johann Troppacher Folge zu leisten (s. Punkt 8).

 
 

15. Gerichtsstand

15. Gerichtsstand

15. Gerichtsstand

 

Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das am Sitz der Firma Johann Troppacher sachlich zuständige Gericht zuständig. Es gilt österreichisches Recht.

Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das am Sitz der Firma Johann Troppacher sachlich zuständige Gericht zuständig. Es gilt österreichisches Recht.

Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das am Sitz der Firma Johann Troppacher sachlich zuständige Gericht zuständig. Es gilt österreichisches Recht.

 
 

16. Salvatorische Klausel

16. Salvatorische Klausel

16. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen des vorliegenden Einzel-Vertrags ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder rechtswidrig sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit des Einzel-Vertrags und die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der nichtigen, unwirksamen oder rechtswidrigen Bestimmung gilt jene Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Interesse der Vertragspartner möglichst nahe kommt. Dabei ist das konkrete wirtschaftliche Interesse der Vertragspartner insbesondere aus der nichtigen, unwirksamen oder rechtswidrigen Bestimmung zu ermitteln.

Sollten einzelne Bestimmungen des vorliegenden Einzel-Vertrags ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder rechtswidrig sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit des Einzel-Vertrags und die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der nichtigen, unwirksamen oder rechtswidrigen Bestimmung gilt jene Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Interesse der Vertragspartner möglichst nahe kommt. Dabei ist das konkrete wirtschaftliche Interesse der Vertragspartner insbesondere aus der nichtigen, unwirksamen oder rechtswidrigen Bestimmung zu ermitteln.

Sollten einzelne Bestimmungen des vorliegenden Einzel-Vertrags ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder rechtswidrig sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit des Einzel-Vertrags und die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der nichtigen, unwirksamen oder rechtswidrigen Bestimmung gilt jene Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Interesse der Vertragspartner möglichst nahe kommt. Dabei ist das konkrete wirtschaftliche Interesse der Vertragspartner insbesondere aus der nichtigen, unwirksamen oder rechtswidrigen Bestimmung zu ermitteln.

 

Version 2, Gültig ab April 2023

Version 2, Gültig ab April 2023

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